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PV-Entpflichtung einfach erklärt

PV-Entpflichtung einfach erklärt

Entpflichtung einfach erklärt

Wer Photovoltaik‑Module, Wechselrichter oder Stromspeicher erstmals in Österreich in Verkehr setzt, fällt unter die Vorgaben der Elektroaltgeräte‑Verordnung (EAG‑VO).

Betroffen sind nicht nur Hersteller und Importeure, sondern auch Händler und Installateure, wenn sie Ware direkt aus dem Ausland beziehen.

Damit entstehen Verpflichtungen rund um Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme, Meldung und Entsorgung – bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 30.000 €.

Entpflichtung einfach erklärt

Ihre Pflichten im Überblick

Registrierung & 
Kennzeichnung

Als Inverkehrsbringer müssen Sie Ihre Geräte im EDM‑Portal anmelden und korrekt kennzeichnen.

Rücknahme & 
Entsorgung

Defekte Module, Stromspeicher und Wechselrichter sind unentgeltlich zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen. Das gilt auch beim Austausch gegen neue Komponenten.

Meldungen & 
Nachweise

Jährliche Meldungen über die in Österreich in Verkehr gesetzten, gesammelten und verwerteten Mengen sind Pflicht – bei Verstößen drohen Strafen.

Entpflichtung bei Electriply

Bei Electriply ist die Entpflichtung bereits vollständig geregelt. Alle bei uns bezogenen PV-Komponenten wie Module, Stromspeicher und Wechselrichter sind ordnungsgemäß entpflichtet.

Für Sie bedeutet das: kein zusätzlicher Aufwand, keine Unsicherheiten und volle Rechtssicherheit beim Einkauf.

Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – wir kümmern uns um den Rest.

Entpflichtung bei Electriply
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