Entpflichtung einfach erklärt
Wer Photovoltaik‑Module, Wechselrichter oder Stromspeicher erstmals in Österreich in Verkehr setzt, fällt unter die Vorgaben der Elektroaltgeräte‑Verordnung (EAG‑VO).
Betroffen sind nicht nur Hersteller und Importeure, sondern auch Händler und Installateure, wenn sie Ware direkt aus dem Ausland beziehen.
Damit entstehen Verpflichtungen rund um Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme, Meldung und Entsorgung – bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 30.000 €.